Leistungen der Pflege

Leistungen mit der Gesundheitskasse abrechnen

Folgende Leistungen können wir als Helferkreis mit den jeweiligen Gesundheitskassen abrechnen, ohne dass irgendwelche Kosten anfallen:

  • Die Mehrheit der Pflegebedürftigen wünscht sich, in gewohnter Umgebung versorgt zu werden. Mit dem Entlastungsbetrag können Angebote finanziert werden, welche dazu beitragen, trotz bestehender Einschränkungen ein möglichst selbstständiges und selbstbestimmtes Leben zu Hause zu ermöglichen.

 

Aktuelle Besonderheiten

Nicht genutzte Ansprüche auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen aus dem Vorjahr (125 € monatlich) können bis Ende Juni des folgenden Jahres genutzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass bereits zu diesem Zeitpunkt ein Anspruch auf diese Leistungen bestand.

Hier finden Sie ausführliche Informationen zur gesetzlichen Grundlage.

Welcher Betrag steht zur Verfügung?

Die Pflegekasse stellt ambulant versorgten Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 1 bis 5 Leistungen in Höhe von 131 € im Monat für Angebote zur Unterstützung im Alltag zur Verfügung. Diese Angebote dienen dazu, Pflegebedürftige und Pflegepersonen zu entlasten und die Pflegebedürftigen bei der selbstständigen Gestaltung ihres Alltags zu unterstützen. Ziel aller Angebote ist es, die häusliche Pflege zu unterstützen, damit Pflegebedürftige möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden führen können.

Der Entlastungsbetrag wird auf dem Weg der Kostenerstattung gewährt. Das heißt, er wird nicht an die pflegebedürftigen Personen ausgezahlt, sondern entstandene Kosten werden im Nachhinein durch die Pflegekasse erstattet.

 

Verhinderungspflege

Seit der Zusammenführung der Leistungen für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 2–5 ein gemeinsamer Jahresbetrag von 3.539 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Dieser kann flexibel eingesetzt werden. So kann der Betrag – sofern keine Kurzzeitpflege in Anspruch genommen wird – in voller Höhe für die Verhinderungspflege im häuslichen Umfeld genutzt und beispielsweise über den Helferkreis verrechnet werden. Die Mittel können alternativ oder ergänzend auch für Kurzzeitpflege verwendet werden. Verhinderungspflege kann bei Bedarf auch stundenweise beantragt und zu Hause genutzt werden.